Freistellungsregelungen für ehrenamtlich Aktive in Rheinland-Pfalz

Die Zusammenstellung der in Rheinland-Pfalz bestehenden Freistellungsregelungen für ehrenamtlich Tätige wurde durch die Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung der Staatskanzlei vorgenommen. Sie basiert auf einer aktuellen Abfrage sämtlicher Ressorts der Landesregierung Rheinland-Pfalz.