Somit wurde die Beitragspflicht für die Verwaltung des Transparenzregisters für Vereine folgendermaßen angepasst:
- Bis 2023 gibt es für alle Vereine eine erleichterte Befreiung von der Zahlungspflicht auf Antrag
- Ab 2024 ist kein Antrag auf Gebührenbefreiung mehr notwendig
- Aber: Rückwirkende Zahlungsaufforderung wird nicht gestoppt
- Außerdem wird es künftig eine automatische Eintragung vom Vereins- ins zentrale Transparenzregister geben.
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/aktuelles/transparenzregister/