| Transparenzregister

Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz

Im Juni 2021 haben Bundestag und Bundesrat eine Novelle des Transparenzregisters beschlossen. Das Gesetz soll am 1. Januar 2022 in Kraft treten, einige Vorschriften schon am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt.

Somit wurde die Beitragspflicht für die Verwaltung des Transparenzregisters für Vereine folgendermaßen angepasst:

  • Bis 2023 gibt es für alle Vereine eine erleichterte Befreiung von der Zahlungspflicht auf Antrag
  • Ab 2024 ist kein Antrag auf Gebührenbefreiung mehr notwendig
  • Aber: Rückwirkende Zahlungsaufforderung wird nicht gestoppt
  • Außerdem wird es künftig eine automatische Eintragung vom Vereins- ins zentrale Transparenzregister geben.

Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/aktuelles/transparenzregister/

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