Die Landesregierung verlängert das Soforthilfeprogramm „Schutzschild für Vereine in Not“ für gemeinnützige Vereine und Organisationen bis zum 31. Dezember 2021. Mit der Verlängerung können Vereine, die durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie in Liquiditätsprobleme geraten, auch im kommenden Jahr bis zu 12.000 Euro Soforthilfe erhalten.
Hier finden Sie Hinweise zu den neuen, speziell auf die Corona-Hilfen gerichteten Förderprogrammen der Landesregierung. Das Sozialministerium fördert den Aus- oder Aufbau von nachbarschaftlichen Netzwerken in den Kommunen. Die Staatskanzlei bietet ein unbürokratisches Unterstützungsangebot für selbstorganisierte, bürgerschaftliche Projekte der Nachbarschaftshilfe in der Corona-Pandemie.