Versicherungen
Unfall- und Haftpflichtversicherung für ehrenamtlich Engagierte des Landes Rheinland-Pfalz
Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat für ehrenamtlich Engagierte eine pauschale Unfall- und Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Sie greift immer dann, wenn im Schadensfall keine andere Versicherung die Engagierten absichert. Ehrenamtliche in öffentlichen Ehrenämtern, in kirchlichen Organisationen, in der Wohlfahrtspflege, im Vereinssport oder in Hilfs- und Rettungsorganisationen sind in der Regel gesetzlich oder durch den Träger versichert. Die von der Landesregierung abgeschlossenen Verträge dienen insbesondere den Ehrenamtlichen in kleinen – rechtlich unselbstständigen – Initiativen, Gruppen und Projekten. Sie schützen die einzelnen ehrenamtlich Aktiven vor Schäden, die sie selbst erleiden (Unfallversicherung) oder anderen zufügen (Haftpflichtversicherung).
Mit diesem unkomplizierten und unbürokratischen Schutzschirm hat das Land erhebliche Lücken im Versicherungsschutz im Ehrenamt schließen können.
Weitere wichtige Informationen zur Versicherung im Ehrenamt entnehmen Sie bitte unserem Flyer „Sicherheit für freiwillig Engagierte“.
Sollte ein Schadenfall eingetreten sein, so melden Sie diesen mit den Formularen
- Schadenanzeige zur Haftpflichtversicherung
- Schadenanzeige zur Unfallversicherung
unmittelbar an den Ecclesia Versicherungsdienst.
Die versicherten Ehrenamtlichen können die Leistungen aus der Unfallversicherung ohne Zustimmung des Landes als Versicherungsnehmer unmittelbar beim Versicherer geltend machen. Der Versicherer leistet direkt an die versicherte Person. Bei Fragen zu dieser Vereinbarung, zum bestehenden Versicherungsschutz oder im Schadenfall wenden Sie sich bitte an die Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung oder an den Versicherungsmakler der Staatskanzlei:
Ecclesia Versicherungsdienst GmbH
Ecclesiastr. 1-4
32758 Detmold
Telefon: 05231 – 603 6112
E-Mail: ehrenamt(at)ecclesia.de
Zum gesetzlichen Unfallversicherungsschutz hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Broschüre "Zu Ihrer Sicherheit – Unfallversichert im freiwilligen Engagement“ veröffentlicht.
Die Broschüre informiert darüber, welche Ehrenämter gesetzlich unfallversichert sind und welche freiwillig in der gesetzlichen Unfallversicherung abgesichert werden können. Daneben werden die Versicherungen von Verbänden sowie die Sammelversicherungen der Länder beleuchtet.
Schadenbeispiele aus der Praxis:
Haftpflichtversicherung
Im Rahmen der Flüchtlingshilfe wurde von einer Ehrenamtlichen eine Möbelspende abgeholt. Beim Heraustragen der Schrankteile wurde die Zimmertür des Spenders beschädigt. Der Geschädigte macht die entstandenen Reparaturkosten bei der Ehrenamtlichen geltend.
Eine Initiative war bei der Herrichtung eines Parks beteiligt, in dem Baumpflegearbeiten durchgeführt sowie Sträucher zurückgeschnitten wurden. Ein Ast wurde beim Absägen nicht ordnungsgemäß gesichert und stürzte auf den Carport des Nachbargrundstücks. Der Eigentümer forderte die Instandsetzung des Carports gegenüber dem Ehrenamtlichen als Schadensverursacher.
Unfallversicherung
Auf dem direkten Weg zur ehrenamtlichen Tätigkeit im Rahmen der Flüchtlingshilfe wurde eine Ehrenamtliche von einem Fahrzeug erfasst. Sie erlitt durch den Unfall schwere Verletzungen. Für die verbliebenen Dauerfolgen wurde eine Invaliditätsleistung erbracht.
Die Ehrenamtliche eines Nachbarschaftsnetzwerkes stürzte beim Gassi gehen mit dem Hund eines Hilfsbedürftigen die Treppe hinunter und verletzte sich schwer. Für die ärztliche Behandlung sind der Ehrenamtlichen Zuzahlungskosten entstanden, die über andere Sozial- und Unfallversicherungsträger abgelehnt wurden. Mit Hilfe der Unfall-Versicherung des Landes wurden diese Zuzahlungskosten erstattet.
Bitte beachten Sie, dass jeder Schadenfall einer individuellen Betrachtung und abschließenden Beurteilung bedarf. Die Umstände des Einzelfalls sind für den Versicherungsschutz entscheidend.
Video zum Thema "Versicherungsschutz im Ehrenamt"
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Haftpflicht- und Unfallversicherungsschutz für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer sowie Vormünder
Für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer sowie Vormünder hat die Landesregierung eine eigene Versicherung abgeschlossen.
Weitere Informationen finden Sie in dieser Broschüre des Ministeriums der Justiz Rheinland-Pfalz: "Sicherheit für freiwillig Engagierte"
Versicherungsschutz für Ehrenamtlich Engagierte während der Beseitigung von Hochwasserschäden
Zu Fragen rund um den Versicherungsschutz für die Ehrenamtlichen (Freiwilligen) während der Beseitigung der Hochwasserschäden über die Ehrenamtsversicherungen des Landes Rheinland-Pfalz informiert Sie unser Infoblatt.