Landesweite Ehrenamtskarte Rheinland-Pfalz

→ Übersicht über alle Vergünstigungen für Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte
Übersicht über alle beteiligten Kommunen

Dank und Wertschätzung für ehrenamtlich Engagierte

Die Ehrenamtskarte soll ein Zeichen des Dankes, der Anerkennung und der Wertschätzung für besonders intensives ehrenamtliches und freiwilliges Engagement sein. Der Ministerrat hat am 29. April 2014 die Einführung einer Ehrenamtskarte in Rheinland-Pfalz beschlossen.

Die Ehrenamtskarte im Scheckkartenformat ist ein Dank für Menschen, die sich in überdurchschnittlichem Maße freiwillig für die Gesellschaft engagieren. Sie verbindet Anerkennung und Wertschätzung mit geldwerten Vergünstigungen und ist für Ehrenamtliche kostenlos. Landesweit können sämtliche Vergünstigungen in Anspruch genommen werden, die das Land, die teilnehmenden Kommunen oder private Partner zur Verfügung stellen. Sie ist zwei Jahre gültig und kann danach erneut beantragt werden.

Erhalten kann sie, wer mindestens 14 Jahre alt ist, sich durchschnittlich mindestens fünf Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden im Jahr ehrenamtlich engagiert und dafür keine pauschale finanzielle Entschädigung erhält. Erstattungen tatsächlich angefallener Kosten für Telefon, Büromaterial, Fahrtkosten usw. zählen nicht zu den pauschalen Entschädigungen. Keine Entschädigung in diesem Sinn ist die Erstattung von Verdienstausfall gemäß dem Landesgesetz zur Stärkung des Ehrenamts in der Jugendarbeit vom 5. Oktober 2001.

Die freiwillige Tätigkeit kann auch bei unterschiedlichen Trägern oder verteilt auf einzelne zeitintensive Einsätze mit insgesamt 250 Stunden pro Jahr erfolgen. Voraussetzung ist auch, dass das Ehrenamt auf eine längere Dauer angelegt ist und im Regelfall bereits mindestens ein Jahr ausgeübt wird.

In der Regel können nur Ehrenamtliche, die sich in einer teilnehmenden Kommune engagieren, eine Ehrenamtskarte erhalten.

Der bzw. die Ehrenamtliche muss das Antragsformular ausfüllen. Der Verein oder die Organisation muss das ehrenamtliche Engagement und den zeitlichen Umfang auf dem Formular bestätigen. Freie Initiativen ohne entsprechende Gremien können eine Bestätigung auch über die Kommunalverwaltung einholen oder von anderen Personen des öffentlichen Lebens (z.B. aus Kirche, Schulen, Gesundheitswesen) bzw. von Personen, die vom Engagement profitieren.

Der Antrag ist dann an die Kommunalverwaltung zu senden, die ihn nach Prüfung an die Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung in der Staatskanzlei weiterleitet. Dort wird die Ehrenamtskarte kostenlos ausgestellt und der betreffenden Kommune mit der Bitte um Überreichung an die Antragstellerin oder den Antragsteller übersandt.

Beantragt werden soll die Karte im Regelfall in der Kommune, in der der überwiegende Teil des Ehrenamts geleistet wird. Wird das Ehrenamt nicht in einer Kommune, sondern auf Landes- oder Bundesebene erbracht, kann der von der begünstigten Organisation bestätigte Antrag direkt an die Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung gesandt werden.

Für Vereine und Organisationen besteht auch die Möglichkeit, für ihre Mitglieder einen Sammelantrag zu stellen. Die notwendigen Formulare dafür erhalten Sie über ehrenamtskarte(at)stk.rlp.de.

Es zählen alle Formen von freiwilligen, nicht auf materiellen Gewinn ausgerichteten, gemeinwohlorientierten und im öffentlichen Raum angesiedelten Tätigkeiten. Dazu zählen ehrenamtliche Betätigung in Vereinen, Verbänden, Kirchen, Stiftungen und Initiativen, Freiwilligendienste oder Selbsthilfegruppen, die Wahrnehmung öffentlicher Funktionen sowie Formen der politischen Beteiligung und Mitbestimmung.

Die bloße Mitgliedschaft in einem Verein oder einer Organisation gilt nicht als ehrenamtliches Engagement. Die freiwillige Übernahme gemeinnütziger Aufgaben und Tätigkeiten in solchen Organisationen gelten als ehrenamtliches Engagement.

Reine Bereitschaftszeiten können nicht als ehrenamtliches Engagement angerechnet werden.

Mit der Ehrenamtskarte können sämtliche Vergünstigungen in Rheinland-Pfalz genutzt werden, die das Land, alle teilnehmenden Kommunen und private Anbieter dafür zur Verfügung stellen.

Die Einrichtungen, die Vergünstigungen für Inhaberinnen und Inhaber von Ehrenamtskarten bereithalten, und anderer Unterstützer vor Ort sind durch einen Mitmach-Aufkleber an der Kasse oder am Eingang als Partner erkenntlich.

Alle aktuellen Vergünstigungsangebote sind hier zu finden.

Die landesweite Ehrenamtskarte ist nicht mit dem Sozialpass oder ähnlichen Vergünstigungen, die manche Kommunen für bedürftige Bürgerinnen und Bürger anbieten, gleichzusetzen. Da ehrenamtlich Tätige ihre Freizeit für das Gemeinwohl zur Verfügung stellen, sollten die Vergünstigungen der Ehrenamtskarte auch vor allem das Freizeitverhalten betreffen. Ein Nebeneinander von Ehrenamtskarte und Sozialpass ist unproblematisch.

Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendarbeit können nach bestimmten Voraussetzungen eine Jugendleiter-Card (Juleica) erhalten.  Die Vergünstigungen der Ehrenamtskarte gelten automatisch auch für die Juleica. Die Mindestanforderungen der Ehrenamtskarte sind mit der Juleica in der Regel automatisch erfüllt, d. h. Inhaberinnen und Inhaber der Juleica hätten ohnehin meist Anspruch auf eine Ehrenamtskarte. Wer eine Juleica hat, muss somit keine Ehrenamtskarte beantragen.

Hier finden Sie das Antragsformular für die landesweite Ehrenamtskarte.

Sammelanträge für Vereine und Organisationen bitte hier anfordern: ehrenamtskarte(at)stk.rlp.de

Hier finden Sie den Flyer zur Ehrenamtskarte.

Die Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung in der Staatskanzlei beantwortet gerne Ihre Fragen rund um die Ehrenamtskarte.
Ihre Ansprechpartnerin ist:

Frau Elisabeth Schinnerer
Tel.: 06131/16-5720
ehrenamtskarte(at)stk.rlp.de

Zudem können Sie sich auch an die Ansprechpartner in den beteiligten Kommunen wenden:
Übersicht aller beteiligten Kommunen

Die Ehrenamtskarte ist ein gemeinsames Projekt der Landesregierung und der teilnehmenden Kommunen. Für die Kommunen gilt das Prinzip der Freiwilligkeit. Teilnehmen können grundsätzlich alle Städte, Verbandsgemeinden und verbandsfreien Gemeinden, bei besonderem Interesse auch einzelne Ortsgemeinden. Auch eine Beteiligung der Landkreise ist grundsätzlich möglich, setzt aber voraus, dass alle kreisangehörigen Städte und Verbandsgemeinden ebenfalls mitmachen.

Im Leitfaden für Kommunen zur Einführung der landesweiten Ehrenamtskarte (inklusive der Jubiläums-Ehrenamtskarte) sind alle wichtigen Informationen zusammengestellt.