Demokratie-Förderprogramm „100 mal 500 für die Demokratie“

Ministerpräsidentin Malu Dreyer mit jungen Engagierten anlässlich des Demokratietages 2022

Ziel des Förderprogramms ist es, ehrenamtliche demokratiefördernde Aktivitäten an Lern- und Lebensorten der Bürgerinnen und Bürger zu unterstützen und sie bei der Umsetzung ihrer Vorhaben und Projekte zu fördern.

Die Förderung im Rahmen des Demokratie Kleinförderprogramms erfolgt auf Grundlage der Allgemeinen Hinweise zur Zuwendung.

Bitte benutzen Sie das Antragsformular und senden Sie uns dieses per Post oder elektronisch zu.

Antrags- und zuwendungsberechtigt ist nur, wer die mit diesem Programm verbundenen Ziele verfolgt und sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennt.

Antrags- und zuwendungsberechtigt sind:

  • Kommunale Gebietskörperschaften (kreisfreie und kreisangehörige Städte, verbandsfreie Gemeinden und Verbandsgemeinden in Rheinland-Pfalz)
  • Gemeinnützige zivilgesellschaftliche Organisationen (Vereine, Stiftungen)
  • Projekte und Initiativen ohne Rechtsstatus und anerkannte Gemeinnützigkeit
  • Schulische und studentische Initiativen, Zusammenschlüsse oder Vereinigungen
  • Anerkannte Kirchengemeinden und Religionsgemeinschaften

Gefördert werden demokratiebildende Maßnahmen in folgenden Bereichen:

  • Diskussionsveranstaltungen zu aktuellen politischen Themen
  • Veranstaltungsformate zur Würdigung der Demokratie
  • Projekte der demokratischen Beteiligung im lokalen Raum
  • Projekte der Kooperation und Vernetzung von Zivilgesellschaft, Kommunen, Unternehmen, Wissenschaft, Kirchen, Religionsgemeinschaften und Bildungseinrichtungen mit dem Ziel der gemeinsamen Demokratiestärkung
  • Projekte der Demokratiebildung
  • Projekte und Maßnahmen, die sich gegen Ausgrenzung, Diskriminierung, Extremismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit richten
  • Projekte und Maßnahmen, die sich für Vielfalt, Toleranz, Solidarität und gesellschaftlichen Zusammenhalt einsetzen

Ausgeschlossen sind Maßnahmen, die der parteipolitischen Werbung dienen.

  • Sachkosten, die durch und für das Projekt zusätzlich entstehen. Diese müssen konkret benannt werden, z. B.:

    • Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Flyer, Plakate, Homepage)

    • Aufwendungen für Koordinierungstätigkeiten (z.B. Catering mit 10 Euro pro teilnehmende Person, kein Alkohol, und Raummiete für Koordinierungstreffen, Bewerbung von Projektbörsen)

    • Miete und Mietnebenkosten für Räumlichkeiten, wenn sie für das Projekt angemietet werden müssen

    • Veranstaltungstechnik, die für die direkte Durchführung des Projekts benötigt wird

    • Weitere Sachkosten für das Projekt. Diese müssen konkret benannt werden.
       

  • Kosten für Honorare, die z.B. durch Moderation oder fachlichen Input entstehen. Die Personen müssen sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen.

Beantragt werden kann eine einmalige Zuwendung in Höhe von bis zu maximal 500 Euro. Die Zuwendung erfolgt als Festbetragsfinanzierung. Eigenmittel müssen mindestens in Höhe von 10 Prozent durch die Antragstellerin / den Antragsteller erbracht werden.

Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.

Bitte beachten Sie, dass kein Rechtsanspruch auf Förderung besteht. Die Bewilligung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen durch die Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Um eine Förderung von 500 Euro zu beantragen, müssen Eigenmittel in Höhe von mindestens 10 Prozent durch die Antragstellerin / den Antragsteller erbracht werden. Dies bedeutet, dass die Gesamtkosten für das Projekt bei einer Förderung von 500 Euro mindestens bei 555,56 Euro liegen müssen. Der Eigenanteil beträgt also mindestens 55,56 Euro.

Sollten die Projektkosten über 555,56 Euro liegen, z.B. bei 800 Euro, der Eigenanteil also bei mehr als 10 Prozent liegen, kann nur der maximale Förderbetrag von 500 Euro beantragt werden.

Bei Projektkosten unter 555,56 Euro, z.B. bei 300 Euro, läge der Eigenanteil von 10 Prozent bei 30 Euro. Beantragt werden können in diesem Fall 270 Euro an Förderung.

Kontakt

Birger Hartnuß
Telefon 06131 16-4079
E-Mail: birger.hartnuss(at)stk.rlp.de

Tatjana Kinzelbach
Telefon 06131 16-5785
E-Mail: tatjana.kinzelbach(at)stk.rlp.de


Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung
Peter-Altmeier-Allee 1
55116 Mainz