Besonders wichtig für wirtschaftlich tätige Vereine: die wirtschaftlichen Soforthilfen für kleine Unternehmen und Soloselbständige sind nicht mehr vorrangig zu beantragen. Alle Vereine können daher nun direkt ihre Anträge bei den zuständigen Bewilligungsstellen des Vereinsprogramms stellen (Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, Kulturstiftung oder Landessportbund bzw. regionale Sportbünde). Die Frage nach der Körperschaftssteuerpflicht entfällt. Sofern Vereine mit größeren Geschäftsbetrieben in den Genuss der Wirtschaftshilfen kommen können, ist eine Antragstellung bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) weiterhin möglich. Sie sind dann allerdings vom Schutzschild für Vereine ausgeschlossen.
Weitere Informationen zum Hilfsprogramm finden Sie hier.