Verein(t) euch! Vereine gegen Ausgrenzung und Extremismus

Sechs Menschen von hinten, die eng zusammenstehen und einander die Arme um die Schultern oder Hüften legen, dazu eine Sprechblase, auf der steht: „Verein(t) euch! Vereine gegen Ausgrenzung und Extremismus.“

Unsere Vereine sind landesweit wertvolle Orte des Zusammenkommens und des Austauschs. Sie erfüllen eine wichtige soziale Funktion für die Zivilgesellschaft und tragen zum Zusammenhalt bei.

Das Vereinsleben in Rheinland-Pfalz ist bunt und abwechslungsreich. Für nahezu jedes Hobby oder jede Interessenlage findet sich ein geeigneter Verein.

Allein in Rheinland-Pfalz waren im Jahr 2023 knapp 38.900 Vereine aktiv, bundesweit gab es 656.888 eingetragene Vereine in Deutschland (Quelle: ZiviZ-Survey 2023).

Diese Zahlen verdeutlichen die Reichweite von Vereinen. Überall kommen Menschen zusammen, deren Herkunft, Religion, Hautfarbe, Behinderung oder sexuelle Orientierung in der Regel keine Rolle spielen. Was aber geschieht, wenn extremistische Gruppierungen mit demokratiefeindlicher Einstellung versuchen, Vereine zu unterwandern, um von innen heraus Vereinsmitglieder für ihre Haltung und Denkmuster zu gewinnen?

In diesem Fall ergibt sich eine besondere Verantwortung von Vereinen gegenüber schutzbedürftigen Gruppen, etwa gegenüber Migrantinnen und Migranten, Menschen mit Behinderung, queeren Menschen oder Black and People of Colour (BPoC).

Das Ziel eines jeden Vereins sollte es sein, für Vielfalt und Weltoffenheit einzutreten und den Mitgliedern ein möglichst hohes Maß an Sicherheit und Schutz zu bieten.

Online-Schulungen für Vereine - Klare Haltung und präventive Maßnahmen

Die beschriebenen Herausforderungen sind nicht allen Vereinsvorständen und Mitgliedern bewusst. Hier gilt es, sie entsprechend zu sensibilisieren und ihnen Werkzeuge an die Hand zu geben, um agitierende Mitglieder vom Verein auszuschließen bzw. gar nicht erst aufzunehmen. Mit einer klaren Haltung und präventiven Maßnahmen können sich Vereine schon im Vorfeld vor Unterwanderung schützen.

Ein wirkungsvolles Instrument hierfür ist die Satzung. Hier sollte auch ohne konkreten Anlass verankert werden, wie in einem Verdachtsfall reagiert werden soll: Wie können wir die Aufnahme einer Person, die dafür bekannt ist, eine extremistische oder demokratiefeindliche Einstellung zu haben, verhindern? Oder im umgekehrten Fall: Wie können wir deren Mitgliedschaft beenden?

In regelmäßigen Abständen bietet die Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung Online-Schulungen für Vereine an: Auf das Vereinsrecht spezialisierte Anwälte geben ihr Fachwissen verständlich an Vereinsvorstände, Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer und interessierte Mitglieder weiter und geben ihnen konkrete Hilfestellungen.

Das Thema „Schutz und Prävention in Vereinen“ ist neben vielen anderen auch im Programm. Weitere Informationen und Termine erfahren Sie hier.