Kinder- und Jugendschutz – Schutz vor (sexualisierter) Gewalt

Sechs stehende Kinder zeigen auf die Schrift über ihnen. Dort steht „Kinder- und Jugendschutz“.

Wir alle sind aufgefordert, Kinder und Jugendliche vor jeglicher Gewalt zu schützen. Das betrifft nicht nur Familien oder Fachkräfte in Einrichtungen wie Kitas und Schulen, sondern auch alle ehrenamtlich Aktiven in Lebensbereichen, in denen Kinder und Jugendliche ihre Freizeit verbringen, z. B. in Vereinen und anderen Organisationen.

Eine spezielle Form der Gewalt gegen Minderjährige ist der sexuelle Missbrauch. Dieser geschieht nicht aus Versehen, sondern ist zumeist eine geplante Tat. Entsprechend braucht auch die Prävention einen Plan: ein Schutzkonzept, um Tätern und Täterinnen keinen Raum für Missbrauch zu geben. Zu einem Schutzkonzept gehören zum Beispiel Fortbildungen, ein Handlungs- oder Notfallplan sowie Präventionsangebote und Beratungsstellen.

Wichtig!

Ein Schutzkonzept sollte nicht erst erstellt werden, wenn der konkrete Fall eingetreten ist. Prävention heißt das Stichwort. Es sollte dabei kein Misstrauen geschürt, sondern klar kommuniziert werden, dass „nichts passiert“ ist. Vielmehr geht es darum, Mut zur Selbstreflexion zu zeigen und darum, die eigene Arbeit in den bestehenden Strukturen immer wieder zu hinterfragen.

Nicht nur, aber vor allem im Sport, gibt es bereits zahlreiche gute Beispiele, welche Komponenten in einem Schutzkonzept zu finden sein sollten. Die „Deutsche Sportjugend“ hat dazu auf ihrer Seite viele Informationen zusammengestellt.

Was im Sportbereich gilt, gilt auch im Musikbereich: Kinder und Jugendliche sind besonders schutzbedürftig. Auch alle ehrenamtlichen Bezugspersonen haben den Auftrag, sie vor Gewalt zu schützen, z. B. in Musikvereinen, Chören, Chorfreizeiten etc.

In vielen Musikvereinen und Chören wird heute schon gute Präventionsarbeit vorgelebt. Andere sind noch auf dem Weg dorthin. Um ihnen den Weg zu einem guten Schutzkonzept aufzuzeigen, hat die Deutsche Chorjugend e.V. zwei Broschüren zum Thema Kindeswohl in Chören erarbeitet:

Erprobte vorbeugende Maßnahmen

Es gibt bereits erprobte Schutzkonzepte und vorbeugende Maßnahmen, um Kinder und Jugendliche vor (sexualisierter) Gewalt zu schützen. Diese sind u. a. das erweiterte Führungszeugnis, der Ehrenkodex und die Checkliste Kinderschutz.

Ein Führungszeugnis ist ein Dokument, das die Straftaten und Vorstrafen einer Person auflistet. Es wird vom Bundesamt für Justiz (BfJ) ausgestellt und kann sowohl von Privatpersonen als auch von Behörden angefordert werden.

Das erweiterte Führungszeugnis wird besonders dann verlangt, wenn eine Person in Bereichen arbeiten möchte, die eine hohe Verantwortung gegenüber schutzbedürftigen Personen erfordern, etwa bei der Arbeit mit Kindern oder im Pflegebereich. Das erweiterte Führungszeugnis gibt zusätzliche Einblicke in Straftaten, die nicht im einfachen Führungszeugnis aufgeführt sind, z. B. Verurteilungen wegen einer Sexualstraftat.

Ein Führungszeugnis kann entweder in der zuständigen Einwohnermeldebehörde oder beim Bundesamt für Justiz (BfJ) direkt online beantragt werden.

Die Gebühr beträgt derzeit 13,00 € (Stand 2025). Eine Befreiung von der Gebühr ist möglich, wenn das Führungszeugnis zur Ausübung einer ehrenamtlichen Betreuung (§ 19 Abs. 1, § 21 BtOG) oder einer ehrenamtlichen Tätigkeit benötigt wird. Diese Voraussetzungen müssen nachgewiesen werden.

Ausführliche Informationen dazu sind im Merkblatt zur Erhebung von Gebühren für das Führungszeugnis aufgeführt.

Antrag auf Befreiung von der Gebühr für das Führungszeugnis

Unter einem Ehrenkodex versteht man selbst verfasste Verhaltensregeln, die eine Organisation sich gibt. Er dient als Leitlinie für das eigene Handeln. Vor allem im Sportbereich werden Übungsleiterinnen und -leiter, Trainerinnen und Trainer, Jugendleiterinnen und Jugendleiter dazu aufgefordert, den Ehrenkodex zu unterzeichnen. Damit bekunden sie, dass sie sich für den Schutz der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen einsetzen.

Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) und die Deutsche Sportjugend (DSJ) haben in Zusammenarbeit mit ihren Mitgliedsorganisationen einen Ehrenkodex entworfen. Ein Muster finden Sie hier.

Der Landessportbund RLP hat eine Checkliste entwickelt, die die wesentlichen Bestandteile eines Schutzkonzepts zusammenfasst. Sie zeigt konkrete Möglichkeiten auf, um ein eigenes Schutzkonzept zu entwickeln.