Schutz vor Hass und Gewalt im digitalen Raum

Stilisierte Weltkugel, auf der steht: „Schutz vor Hass und Gewalt im digitalen Raum“. Um die Weltkugel herum sind Symbole angeordnet, die auf das Internet verweisen, z.B. ein Handy oder ein Briefumschlag.

Ob per E-Mail, SMS, in Chats, Foren, Messenger-Apps oder sozialen Netzwerken: Die meisten Menschen sind heute überall und rund um die Uhr per Smartphone, Tablet oder Notebook zu erreichen. Damit sind sie auch jederzeit angreifbar. Dies nutzen Täterinnen und Täter und verlegen ihre Aktivitäten auch in den digitalen Raum. Falls Sie selbst digitale Gewalt erleben (oder diese bei anderen Personen wahrnehmen), gibt es Hilfe- und Beratungsstellen, die Sie unterstützen. Sie beraten Sie zu Ihren Rechten als Betroffene und zeigen Ihnen Möglichkeiten auf, wie Sie Ihre persönlichen Daten vor Angriffen schützen können.

Was ist digitale Gewalt?

Der Sammelbegriff umfasst verschiedene Formen der Herabsetzung, Belästigung, Diskriminierung, sozialen Isolation und Nötigung anderer Menschen mit Hilfe elektronischer Kommunikationsmittel. Zu digitaler Gewalt zählen Beleidigung und Beschimpfung, Nötigung und Erpressung, Gerüchte verbreiten, üble Nachrede, Diskriminierung, sexuelle Belästigung, offene Androhung von Gewalt u.v.m.

Besonderheiten digitaler Gewalt:

  • Sie findet rund um die Uhr statt.
  • Sie erreicht ein potentiell großes Publikum.
  • Die Taten werden häufig anonym begangen.
  • Täterinnen und Täter agieren häufig anonym.
  • Sie ist eng verknüpft mit der "analogen" Gewalt.

Eigene Daten schützen - Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister

Sie können Ihre Daten schützen, indem Sie eine Auskunftssperre im Melderegister eintragen lassen. Hierzu müssen Sie glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann.

Bei einer Auskunftssperre ist es anderen Personen nicht mehr oder nur eingeschränkt möglich, an die gesperrten Daten zu kommen. Außerdem müssen die Behörden unverzüglich mitteilen, wer eine Auskunft erfragt.

Auskunftssperre online beantragen

Jeder Mensch, der eine Wohnung bzw. einen Wohnsitz hat, muss sich bei der zuständigen Gemeinde oder Stadt anmelden. Die Melderegister werden kommunal oder auf Landesebene verwaltet. Ein Bundesmelderegister gibt es nicht.

Das Bundesmeldegesetz (BMG) regelt in Deutschland das Meldewesen. Unter bestimmten Bedingungen (§ 44 und § 45 BMG) ist es möglich, eine Auskunft über die Daten einer bestimmten Person zu erhalten. Die Melderegisterauskunft macht es relativ einfach, an die Adresse von anderen Personen zu gelangen.

HateAid berät bei digitaler Gewalt, gibt rechtliche Unterstützung und hilft bei der Beantragung von Melderegistersperren.
Telefon: +49 (0)30 25208838 (Mo 10–13 Uhr | Do 15–18 Uhr)
E-Mail: beratung(at)hateaid.org

Hilfe. Jetzt. Sofort.
Bitte wenden Sie sich in dringenden Fällen an die nächste Polizeidienststelle
oder wählen Sie den Notruf 110!

Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes gibt Betroffenen Informationen zu Delikten, ihren Rechten als Opfer, Entschädigungsmöglichkeiten, den Ablauf eines Strafverfahrens u.v.m.

Sounds wrong setzt sich gegen die Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen ein und ruft dazu auf, fragwürdige Fotos und Videos nicht zu teilen, sondern direkt zu melden: Melden statt teilen!