In diesem ersten Schritt sind unter anderem die Erhöhung der Ehrenamtspauschale von 840 auf 960 Euro sowie der Übungsleiterpauschale von 3.000 auf 3.300 Euro vorgesehen. Auch die Haftungsprivilegierung für ehrenamtlich Tätige soll vereinheitlicht und ebenfalls auf 3.300 Euro angehoben werden.
Darüber hinaus sollen gemeinnützige Vereine von höheren steuerlichen Freigrenzen und dadurch vereinfachten Nachweispflichten profitieren. So wird die Grenze für zeitnahe Mittelverwendung von 50.000 auf 100.000 Euro jährlich verdoppelt.
Die Freigrenzen für Einnahmen aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb und die Grenze, ab der der Vereine und andere gemeinnützige Körperschaften eine Aufteilung ihrer Aktivitäten in verschiedene Sphären vornehmen müssen, sollen von aktuell 45.000 Euro auf 50.000 Euro steigen. Diese Änderungen sollen zum 01. Januar 2026 in Kraft treten.
Im Rahmen des Zukunftspakts Ehrenamts sollen weitere Schritte zur Verbesserung der Rahmenbedingungen folgen. Dazu gehören insbesondere der gezielte Abbau bürokratischer Belastungen und Vereinfachungen im Vereins- und Datenschutzrecht sowie der Ausbau staatlicher Strukturen zur Förderung von Engagement und Ehrenamt.