| Engagement und Ehrenamt

Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt beschlossen

Der Bundesrat hat am 14. Februar das Gesetz zur Errichtung der Stiftung für Engagement und Ehrenamt gebilligt. Damit ist das Parlamentarische Gesetzgebungsverfahren erfolgreich abgeschlossen, und die Vorbereitungen zur Gründung der Stiftung können beginnen. Bereits am 30. Januar hatten die Abgeordneten des Deutschen Bundestages beschlossen, die öffentlich-rechtliche Stiftung zu errichten. Sie soll bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt vor allem in strukturschwachen und ländlichen Regionen nachhaltig stärken. Ab 2021 werden ihr jährlich 30 Millionen Euro zugewiesen.

Die Stiftung soll dazu beitragen, dass es überall in Deutschland gute Voraussetzungen dafür gibt, etwas für die Gemeinschaft zu tun. Bereits bestehende Strukturen sollen finanziell unterstützt und neue Strukturen aufgebaut werden. Insbesondere dort, wo bisher kaum oder überhaupt kein ehrenamtliches Engagement vorhanden ist.
 
Zum ersten Mal wird es mit der Stiftung eine bundesweite Anlaufstelle für Vereine und Bürgerinitiativen geben. Sie soll bestehende Informationsangebote bündeln, damit engagierte Bürgerinnen und Bürger gute und erprobte Konzepte schnell und unkompliziert einsetzen können. Die Stiftung wird außerdem Service und Know-how im Bereich Digitalisierung, Nachwuchsgewinnung und Fortbildung bieten. Nicht zuletzt soll der Einsatz von rund 30 Millionen Engagierten in Deutschland sichtbarer werden und mehr Anerkennung bekommen.
 
Neun der insgesamt 19 Plätze im Stiftungsrat werden Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft einnehmen. Die beiden gleichberechtigten Vorstände werden paritätisch mit einem Mann und einer Frau besetzt.
 
Die Errichtung der Stiftung ist eines der zentralen Ergebnisse der Kommission "Gleichwertige Lebensverhältnisse". Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey, Bundesinnenminister Horst Seehofer und Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner haben den Gesetzentwurf zur Errichtung der Stiftung gemeinsam auf den Weg gebracht.
 
Im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens gab es von Seiten der Zivilgesellschaft wie der Länder zahlreiche kritische Stellungnahmen und Positionierungen, die in Teilen aufgegriffen wurden. So wird die neue Stiftung nicht nur Serviceangebote aufbauen, sondern auch finanzielle Fördermöglichkeiten bieten.
 
Sitz der Stiftung ist Neustrelitz in Mecklenburg-Vorpommern.
 
Weitere Informationen unter
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/bundesrat-billigt-gruendung-der-stiftung-fuer-engagement-und-ehrenamt/147646
https://www.b-b-e.de/bbe-newsletter/newsletter-nr-3-vom-1322020/#engagementpolitik1
 

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