Mit den Fördermitteln des BMEL sollen zudem pandemiebedingt notwendige Verbesserungen der digitalen Ausstattungen der Initiativen ermöglicht werden. Dies kann beispielsweise dabei helfen, Kontakte wegen der geltenden Regeln digital aufrecht zu erhalten, neue Freiwillige in die Arbeit einzubinden und die Abläufe unter den erschwerten Bedingungen gut zu organisieren.
Die Fördermaßnahme ist Teil des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung (BULE). Ziel des BULE ist es, ländliche Regionen als attraktive Lebensräume zu erhalten und dazu beizutragen, dass Menschen auch in Zukunft gut auf dem Land leben und arbeiten können.
Initiativen, die Angehörige besonders schutzbedürftiger Gruppen durch ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe oder bürgerschaftliche getragene Nahversorgung in ländlichen Räumen unterstützen, können ab dem Mittag des 24.06.2020 in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) Interessenbekundungen einreichen. Die Interessenbekundungen werden entsprechend der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Die Anzahl der pro Landkreis antragsberechtigten Initiativen ist begrenzt. Für die Sondermaßnahme stehen ca. 5 Millionen Euro zur Verfügung.
Details über das zweistufige Antragsverfahren können Sie diesem Flyer entnehmen.