| Ehrenamtskarte

Ministerpräsidentin Malu Dreyer senkt Altersgrenze für Ehrenamtskarte auf 14 Jahre

© Staatskanzlei RLP / Ditscher

Die landesweite Ehrenamtskarte können engagierte Jugendliche künftig bereits mit 14 Jahren beantragen. In Orientierung an anderen Ländern war die Altersgrenze bisher auf 16 Jahre festgelegt. „Mir ist es ein großes Anliegen, das Engagement von jungen Menschen zu fördern. Die öffentliche Anerkennung soll dazu beitragen, Jugendliche für ein Ehrenamt zu begeistern oder sie anzuspornen, sich weiterhin zu engagieren“, betonte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Die landesweite Ehrenamtskarte ist ein gemeinsames Projekt der Landesregierung und der auf freiwilliger Basis teilnehmenden Kommunen und war auf Anregung der Ministerpräsidentin 2014 eingeführt worden. Mittlerweile machen 104 Städte, Gemeinden oder Landkreise bei dem Projekt mit und bieten gemeinsam mit dem Land insgesamt über 450 <link https: ehrenamtskarte.rlp.de verguenstigungen.743.0.html external-link-new-window>Vergünstigungen an. „Ich freue mich sehr, dass meine Initiative so toll angenommen wird und noch weitere Kommunen Interesse gezeigt haben, mitzumachen. Mit der Absenkung des Antragalters will ich deutlich machen, wie wichtig gerade das Engagement von jungen Menschen für unsere Gesellschaft ist“, sagte die Ministerpräsidentin.

Neben dem Mindestalter von 14 Jahren ist ein durchschnittliches ehrenamtliches Engagement von mindestens fünf Stunden die Woche beziehungsweise 250 Stunden im Jahr in einer der teilnehmenden Kommunen Voraussetzung. Die Inhaberinnen und Inhaber der Karte können dann landesweit Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Die Karte wird von der Staatskanzlei ausgestellt und ist zunächst auf zwei Jahre befristet.

Weitere Informationen finden Sie <link internal-link>hier.

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