| Corona-Pandemie

Schutzschild für Vereine in Not – Anträge ab sofort möglich

Seit Montag, den 4. Mai 2020, können gemeinnützige Vereine, die aufgrund der Corona-Pandemie in Existenznot geraten, einen Antrag auf Soforthilfe stellen. Die Landesregierung stellt für das Soforthilfe-Programm Mittel in Höhe von 10 Millionen Euro. Ziel ist es, gemeinnützigen Vereinen und Organisationen, denen durch die Pandemie Zahlungsunfähigkeit und Insolvenz drohen, wirksam zu unterstützen. Der Schutzschild bietet eine Soforthilfe in Form von Zuschüssen bis zu einer Höhe von insgesamt 12.000 Euro, die nicht zurückgezahlt werden müssen.

Hier finden Sie Richtlinie für das Hilfsprogramm für Vereine zur Verhinderung der Zahlungsunfähigkeit aufgrund der Corona-Pandemie: Schutzschild für Vereine in Not (PDF)

 
Das Programm wird im Auftrag der Landesregierung von folgenden Institutionen umgesetzt:

Auf den jeweiligen Homepages finden Sie Antragsformulare sowie Kontaktdaten für die Antragsberatung.

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