Stadt Kaiserslautern führt Ehrenamtskarte ein

Als 88. Kommune hat die Stadt Kaiserslautern die landesweite Ehrenamtskarte eingeführt. Die ständige Vertreterin des Chefs der Staatskanzlei, Frau Ministerialdirektorin Inge Degen und Oberbürgermeister Dr. Klaus Weichel unterzeichneten heute in Kaiserslautern eine entsprechende Kooperationsvereinbarung.

„In Rheinland-Pfalz und auch hier in Kaiserslautern sind die Bürgerinnen und Bürger besonders engagiert. Das erleben wir tagtäglich. Dies belegen aber auch die neuesten repräsentativen Zahlen aus dem Freiwilligensurvey eindrücklich. Mit 48,3 Prozent engagierter Bürgerinnen und Bürger liegt Rheinland-Pfalz im Ländervergleich auf Platz eins“, sagte Ministerialdirektorin Inge Degen. Es sei ein Herzensanliegen von Ministerpräsidentin Malu Dreyer, die Rahmenbedingungen für das Ehrenamt gut zu gestalten. Deshalb habe sie eine landesweite Ehrenamtskarte ins Leben gerufen, um gemeinsam mit den teilnehmenden Kommunen den Ehrenamtlichen für ihr Engagement zu danken und ihnen die verdiente Anerkennung zukommen zu lassen. „Je mehr Städte und Gemeinden bei dem Projekt mitmachen, desto mehr Vergünstigungen können landesweit angeboten werden“, erklärte Degen. Die Vergünstigungsliste sei mittlerweile auf rund 380 Positionen angewachsen. Die Ministerialdirektorin wünschte allen ehrenamtlich Engagierten in der Stadt Kaiserslautern viel Freude bei der Nutzung der Ehrenamtskarte.

Durch die Einführung der Karte in Kaiserslautern wird das landesweite Portfolio  an Vergünstigungen nun um drei Institutionen erweitert: Jeweils 50 Prozent Ermäßigung bekommen Träger der Karte auf der Eisbahn „KL on Ice“, im Stadtmuseum sowie im Zoo. „Das Ehrenamt ist eine wesentliche Säule unserer Stadtgesellschaft“, so Oberbürgermeister Weichel, „ich freue mich sehr, dass wir gemeinsam mit dem Land den vielen engagierten Ehrenamtlichen durch die Karte etwas zurückgeben können.“

Die Ehrenamtskarte kann erhalten, wer mindestens 16 Jahre alt ist und sich in einer der teilnehmenden Kommunen durchschnittlich mindestens fünf Stunden pro Woche, beziehungsweise 250 Stunden jährlich, ehrenamtlich engagiert und dafür keine pauschale finanzielle Entschädigung bekommt. Die Inhaberinnen und Inhaber der Karte können dann landesweite Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Die Karte wird von der Staatskanzlei ausgestellt und ist auf zwei Jahre befristet und kann danach erneut beantragt werden. Das Land stellt ebenfalls Vergünstigungen durch landeseigene Einrichtungen und Sonderaktionen.

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