Vor dem Hintergrund der Corona-Krise entstehen auch dem Sport finanzielle Einnahmeverluste, weil Wettkämpfe und Vereinsangebote sowie sonstige Veranstaltungen nicht durchgeführt werden können. Diese können bei Vereinen mit nicht abwendbaren Zahlungsverpflichtungen zu Existenzbedrohungen oder sogar zur Insolvenz führen.
„Diese Regelung wird einen großen Beitrag zum gesellschaftlich notwendigen Erhalt unserer Sportvereine und zur Stärkung unserer teilweise sehr verunsicherten Mitgliedsorganisationen leisten. Wir freuen uns dass der organisierte Sport gemeinsam mit dem Ministerium des Innern und für Sport eine so gute Lösung für die Sportvereine im Land gefunden hat“, betont Jochen Borchert, kommissarischer Präsident des Landessportbundes Rheinland-Pfalz.
Auch die Sportministerkonferenz hat den DOSB und die Landessportbünde gebeten, ihnen rasche Hinweise auf die Bedürfnisse der Sportvereine und -verbände für Soforthilfen zu geben. Die Länder haben zugesagt, im Rahmen ihrer föderalen Zuständigkeit alles Notwendige zu veranlassen, um Vereine und Verbände bei ihrer Existenzsicherung zu unterstützen.
Minister Roger Lewentz hat sich mit den Vertretern des Landessportbundes und der regionalen Sportbünde Rheinland, Rheinhessen und Pfalz darauf verständigt, zunächst über ein digitales Meldesystem in Not geratene Vereine zu identifizieren und den Hilfsbedarf zu ermitteln. Auf den Homepages des LSB und der Sportbünde ist die Umfrage zu finden oder auch direkt unter: https://schadensmeldungcorona.questionpro.eu
Für Vereine mit einem wirtschaftlichen Geschäftsbereich besteht schon jetzt in Rheinland-Pfalz vorrangig die Möglichkeit, entsprechende Förderanträge bei der Investitions- und Strukturbank auf Förderung aus dem Bundesprogramm Corona-Sofort-Hilfe für kleine Unternehmen zu stellen. Die Abwicklung des Landesprogramms wird nach der Erhebung der konkreten Bedarfe zwischen Land und Sportbünden abgestimmt.