Die Ständige Vertreterin des Chefs der Staatskanzlei, Ministerialdirektorin Inge Degen, hat in Herrstein mit dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde, Uwe Weber, die Kooperationsvereinbarung für die Einführung der landesweiten Ehrenamtskarte unterschrieben. Die Verbandsgemeinde ist die 108. Kommune, die sich an dem Projekt beteiligt. „Bürgerschaftliches Engagement ist ein wichtiger Faktor für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Es hält unsere Gesellschaft lebendig und kreativ“, sagte die Ständige Vertreterin des Chefs der Staatskanzlei.
Sie zeigte sich sehr stolz, dass Rheinland-Pfalz mit fast 50 Prozent ehrenamtlich engagierter Bürgerinnen und Bürger bundesweit den Spitzenplatz belege. „Die Landesregierung ist sich bewusst, dass viele gesellschaftliche Aufgaben und Herausforderungen ohne engagierte Bürgerinnen und Bürger nicht bewältigt werden könnten. Es ist Ministerpräsidentin Malu Dreyer daher ein Herzensanliegen, die Rahmenbedingungen für das Ehrenamt gut zu gestalten. Deshalb hat die Ministerpräsidentin die landesweite Ehrenamtskarte ins Leben gerufen und die Kommunen im Land eingeladen, auf freiwilliger Basis mitzumachen. Damit wollen wir den Ehrenamtlichen für ihr Engagement danken und ihnen die verdiente Anerkennung zukommen lassen.“ Im Februar erst sei die Altersgrenze für die Ehrenamtskarte von 16 auf 14 Jahre gesenkt worden. Ministerpräsidentin Malu Dreyer wolle damit das Engagement von jungen Menschen stärker würdigen und fördern, sie anspornen, sich weiterhin zu engagieren, und sie für ein Ehrenamt begeistern.
Alle großen Städte, viele Verbandsgemeinden und schon sechs komplette Landkreise beteiligten sich an dem Projekt. „Je mehr Städte und Gemeinden mitmachen, desto mehr Vergünstigungen können landesweit angeboten werden“, so Ministerialdirektorin Inge Degen. Mit den heute neu hinzukommenden Vergünstigungen sei die Liste auf rund 500 Positionen angewachsen. Insgesamt sei die Ehrenamtskarte ein echtes Erfolgsmodell. „Und wir hoffen natürlich, dass noch viele weitere Kommunen die Ehrenamtskarte einführen werden“, sagte die Ministerialdirektorin. Sie wünschte allen ehrenamtlich Engagierten in der Verbandsgemeinde viel Freude bei der Nutzung der Ehrenamtskarte.
Auch Bürgermeister Uwe Weber wies auf den hohen Stellenwert des ehrenamtlichen Engagements hin. „Unsere Gesellschaft lebt davon, dass sich Menschen ehrenamtlich engagieren. Ohne dieses Engagement würde unser kulturelles, soziales, aber auch politisches Zusammenleben nicht funktionieren“. Er betonte, dass bei der Nationalpark-Verbandsgemeinde Herrstein der ehrenamtliche Dienst an der Allgemeinheit großgeschrieben wird. Insbesondere auch durch das Bürger-Elektroauto, mit dem ehrenamtlich tätige Fahrer allen Bürgerinnen und Bürgern mit eingeschränkter Mobilität Fahrdienste anbieten, oder dem neuen Ehrenamtsbus, der verschiedenen Institutionen (zum Beispiel Jugendpflege, Jugendfeuerwehr, Kindergärten, Vereinen usw.) für die Personenbeförderung zur Verfügung gestellt wird. „Wir begrüßen es daher sehr, dass das Land Rheinland-Pfalz die amtliche Ehrenamtskarte eingeführt hat“, so Weber. Bei der Nationalpark-Verbandsgemeinde werden folgende Vergünstigungen angeboten:
- - 50% Ermäßigung auf Eintrittskarten bei Kulturveranstaltungen der VG Herrstein*
- 50% Ermäßigung beim Kauf der Gäste- und Familienkarte
- 50% Ermäßigung bei Konzerten der Edelstein-Serenade*
- Zwei Eintrittskarten zum Preis für eine beim Wildfreigehege Wildenburg, Kempfeld (beim Besuch von 1. Person gilt der Gruppenpreis)
Zwei Eintrittskarten zum Preis für eine im Historischen Kupferbergwerk, Fischbach (beim Besuch von 1. Person gilt der Gruppenpreis)
(* = ausgenommen Großveranstaltungen)
Die Ehrenamtskarte kann erhalten, wer mindestens 14 Jahre alt ist und sich in einer der teilnehmenden Kommunen durchschnittlich mindestens fünf Stunden pro Woche, beziehungsweise 250 Stunden jährlich ehrenamtlich engagiert und dafür keine pauschale finanzielle Entschädigung bekommt. Die Inhaberinnen und Inhaber der Karte können dann landesweit alle Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Die Karte wird von der Staatskanzlei ausgestellt und ist auf zwei Jahre befristet und kann danach erneut beantragt werden. Das Land stellt ebenfalls Vergünstigungen durch landeseigene Einrichtungen und Sonderaktionen.