Verbandsgemeinde Rhein-Nahe führt Ehrenamtskarte ein

Als 93. Kommune hat die Verbandsgemeinde Rhein-Nahe die landesweite Ehrenamtskarte eingeführt. Der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Clemens Hoch, und Verbandsbürgermeister Karl Thorn unterzeichneten heute in Bingen-Bingerbrück eine entsprechende Kooperationsvereinbarung.

„In Rheinland-Pfalz sind die Bürgerinnen und Bürger besonders engagiert. Das erleben wir tagtäglich. Dies belegen aber auch die neuesten repräsentativen Zahlen aus dem Freiwilligensurvey eindrücklich. Mit 48,3 Prozent engagierter Bürgerinnen und Bürger liegt Rheinland-Pfalz im Ländervergleich auf Platz eins“, sagte der Chef der Staatskanzlei. Es sei ein Herzensanliegen von Ministerpräsidentin Malu Dreyer, die Rahmenbedingungen für das Ehrenamt gut zu gestalten. Deshalb habe sie eine landesweite Ehrenamtskarte ins Leben gerufen, um gemeinsam mit den teilnehmenden Kommunen den Ehrenamtlichen für ihr Engagement zu danken und ihnen die verdiente Anerkennung zukommen zu lassen.

„Mit jeder neuen Kommune wächst natürlich die Attraktivität der Karte, weil wir eine Art Schneeballsystem in Gang gesetzt haben. Derzeit sind es knapp 400 Vergünstigungsangebote, die die Karteninhaberinnen- und inhaber nutzen können“, unterstrich Staatssekretär Clemens Hoch. Über 2.000 Karten seien bisher ausgestellt worden. Auch diese Zahl werde deutlich steigen, da mit jeder neuen teilnehmenden Kommune sich auch die Zahl der Anträge erhöhe.

Verbandsbürgermeister Karl Thorn freute sich angesichts der in der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe rund 260 bestehenden Vereinen und Verbänden sowie Freiwilligen Feuerwehren und der damit verbundenen sehr großen Anzahl der Ehrenamtlichen, dass nun mit der Einführung der Ehrenamtskarte die Möglichkeit einer Anerkennung dieses hohen ehrenamtlichen Engagements besteht. Darüber hinaus wird zugleich mit den in der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe angebotenen Vergünstigungen einer breiten Öffentlichkeit das bestehende touristische Angebot bekannter gemacht.

Die Ehrenamtskarte kann erhalten, wer mindestens 16 Jahre alt ist und sich in einer der teilnehmenden Kommunen durchschnittlich mindestens fünf Stunden pro Woche, beziehungsweise 250 Stunden jährlich, ehrenamtlich engagiert und dafür keine pauschale finanzielle Entschädigung bekommt. Die Inhaberinnen und Inhaber der Karte können dann<link https: ehrenamtskarte.rlp.de verguenstigungen.743.0.html external-link-new-window> landesweite Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Die Karte wird von der Staatskanzlei ausgestellt und ist auf zwei Jahre befristet und kann danach erneut beantragt werden. Das Land stellt ebenfalls Vergünstigungen durch landeseigene Einrichtungen und Sonderaktionen.

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